TÜV-Abnahmen - Schierling Karosserie- und Lackierbetrieb

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TÜV-Abnahmen

 

Benötigt Ihr Fahrzeug (Anhänger, Caravan)eine TÜV - Abnahme ? Wir lassen wöchentlich TÜV - Abnahmen in unserem Hause durchführen.

Neuwagen müssen erstmals nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung.
Ein Blick in Ihren Fahrzeugschein oder in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sagt Ihnen, wann Sie mit Ihrem Wagen wieder zur HU/AU fahren müssen. Auskunft gibt Ihnen auch die Plakette auf Ihrem hinteren Kennzeichen. Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr (2010) der nächsten HU und die oberste Zahl im äußeren Kreis bezeichnet den Monat (Dezember). Den Termin für die nächste AU finden Sie auf der Plakette des vorderen Kennzeichens. In der Regel fallen AU und HU auf einen Termin.

Rund 160 Punkte stehen auf der Checkliste eines Sachverständigen. Geprüft wird unter anderem:

  • Ausrüstung: Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Funkentstörung

  • Beleuchtungseinrichtungen:Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten

  • Bremsanlage:Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben, Bremsbeläge

  • Bereifung/Räder:Schäden an Reifen oder Felgen, Profiltiefe

  • Fahrgestell und Karosserie:Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust

  • Feuersicherheit der Kraftstoff/Gasanlagen und der elektrischen Leitungen

  • Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage



Die wichtigsten Prüffristen für Wohnwagen und Caravane:


Die Fristen für die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) für Wohnmobile sind abhängig vom Gewicht:

  • bis 3,5 t36 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate.

  • über 3,5 bis 7,5 t24 Monate bis zur 1. Untersuchung und dann alle 24 Monate. Nach dem 6. Jahr wird alle 12 Monate geprüft.

  • über 7,5 t12 Monate bis zur 1. Untersuchung und jede weitere Untersuchung auch wieder nach 12 Monaten.


Prüfung der Gasanlage

Lassen Sie mit der HU auch gleich Ihre Gasanlage prüfen. Anderenfalls brauchen Sie zu Ihrem HU-Termin beim TÜV eine Prüfbescheinigung der Gasanlage.
Die Flüssiggasanlage muss regelmäßig durch einen Fachmann überprüft werden:

  • vor der ersten Inbetriebnahme

  • mindestens alle zwei Jahre

  • nach jeder Reparatur

  • nach jedem Austausch eines Gerätes

  • nach einem Unfall oder Brand


Bei der Erstprüfung erhalten Sie eine Prüfbescheinigung. Dieses Dokument müssen Sie in jedem Fall bei der Hauptuntersuchung (HU) Ihres Reisemobils oder Wohnanhängers vorlegen.

Seien Sie auf einen TÜV - Termin gut vorbereitet. Bringen Sie im Zweifelsfalle Ihr Fahrzeug vor dem Termin zu einer Durchsicht und eventuellen Instandsetzung. Oftmals können Sie sich so viel Ärger und auch Kosten ersparen.

Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gern einen TÜV - Termin für Sie.
Bringen Sie bitte Ihren Original Fahrzeugschein mit zur Prüfung.

 
 
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